Info zu E-Rechnungen in Europa

In ganz Europa wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) im Rahmen der EU-Initiative VAT in the Digital Age (Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter - ViDA) für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) schrittweise zur Pflicht. In diesem Artikel erfährst du, ob du für dein Brevo-Konto etwas unternehmen musst.

Was ist eine E-Rechnung?

E-Rechnung bezeichnet den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format (XML), statt nur als PDF oder Papierdokument. Dadurch können Rechnungen automatisch von Buchhaltungssystemen versendet, empfangen und verarbeitet werden.

Der Umstieg auf die elektronische Rechnungsstellung wird durch die Bemühungen der EU vorangetrieben, Umsatzsteuerbetrug einzudämmen und Finanzprozesse zu modernisieren. Auch wenn jedes Land seine eigenen Regeln und Zeitpläne hat, basieren alle nationalen Systeme auf einer gemeinsamen technischen Grundlage: der europäischen Norm EN 16931 und – in den meisten Ländern – dem Peppol-Netzwerk für den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen ViDA-Seite der Europäischen Kommission.

Was bedeutet das für deine Brevo-Rechnungen?

💡 Gut zu wissen
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Brevo-Entität deine Rechnungen ausstellt, überprüfe unsere speziellen FAQs im Artikel Anzeigen und Herunterladen von Rechnungen.

Die Auswirkungen hängen davon ab, welche Brevo-Entität deine Rechnungen ausstellt und in welchem Land dein Unternehmen seinen Sitz hat. Hier sind die Änderungen für die einzelnen Fälle:

Deine Situation Was sich ändert Was du tun musst
Rechnung ausgestellt von Sendinblue SAS, einem Unternehmen mit Sitz in Frankreich (Festland-Frankreich, Guadeloupe, Martinique oder La Réunion) und registriert für die Umsatzsteuer Nach den französischen Vorschriften müssen Rechnungen ab dem 1. September 2026 im XML-Format über eine zugelassene Plattform übermittelt werden.

Du musst deine Rechnungsdaten in Brevo noch vor diesem Datum aktualisieren.

➡️ Weitere Informationen findest du in unserem speziellen Artikel Überprüfen deiner Rechnungsdaten, um die Anforderungen der französischen E-Rechnungsreform zu erfüllen (nur auf Französisch).

Rechnung ausgestellt von der Sendinblue GmbH oder der Brevo GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland Ab Januar 2025 müssen Unternehmen gemäß den deutschen Vorschriften in der Lage sein, Rechnungen im XML-Format für Transaktionen über 250 € zu empfangen.

Keine weiteren Maßnahmen sind erforderlich.

Du kannst weiterhin deine Rechnungen direkt aus deinem Brevo-Konto herunterladen. Rechnungen über 250 € sind sowohl im PDF- als auch im XML-Format verfügbar, während Rechnungen unter 250 € weiterhin nur im PDF-Format verfügbar sind.

Alle anderen Fälle, einschließlich Unternehmen, die nicht umsatzsteuerlich registriert sind Es ändert sich nichts.

Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 

Du kannst deine Rechnungen weiterhin im PDF-Format wie gewohnt aus deinem Brevo-Konto herunterladen.

FAQ

Klick auf die folgenden Fragen, um weitere Informationen über die elektronische Rechnungsstellung zu erhalten und wie sich das auf deine Situation auswirken könnte:

Woher weiß ich, welche Brevo-Entität meine Rechnungen ausstellt?

Überprüfe die rechtlichen Angaben auf deiner Rechnung:

  • Sendinblue SAS, unsere französische Entität: Achte auf die Bezeichnung SAS, eine Adresse in Paris, Frankreich oder eine Rechnungsnummer, die mit SIB beginnt.
  • Sendinblue GmbH oder Brevo GmbH, unsere deutsche Entität: Achte auf GmbH, eine Adresse in Berlin, Deutschland oder eine Rechnungs-ID, die GmbH enthält.
Mein Unternehmen hat seinen Sitz in Österreich oder der Schweiz und die Rechnungen werden von der Sendinblue GmbH ausgestellt. Bin ich betroffen?

Nein. Obwohl deine Rechnung von der Sendinblue GmbH ausgestellt wird, ist das XML-Format für elektronische Rechnungen für Unternehmen mit Sitz in Österreich oder der Schweiz nicht verfügbar. Du erhältst deine Brevo-Rechnungen weiterhin wie gewohnt im PDF-Format über dein Brevo-Konto.

Mein Unternehmen/meine Organisation ist ein nicht umsatzsteuerlich registrierter Verein. Bin ich betroffen?

Nein. Unternehmen/Organisationen, die nicht umsatzsteuerlich registriert sind, darunter auch gemeinnützige Vereine, werden als B2C-Kund:innen behandelt und sind von den Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen. Du erhältst deine Brevo-Rechnungen weiterhin wie gewohnt im PDF-Format über dein Brevo-Konto.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Unternehmen/deine Organisation umsatzsteuerlich registriert ist, wende dich an dein Steuerbüro oder deine Finanzabteilung.

Mein Unternehmen nutzt bereits Chorus Pro. Muss ich meine Rechnungsdaten in Brevo trotzdem aktualisieren?

Ja. Auch wenn dein Unternehmen bereits Chorus Pro nutzt, musst du trotzdem deine Rechnungsdaten in deinem Brevo-Konto aktualisieren. Beginnend mit dem 1. September 2026 übermittelt Brevo deine Rechnungen automatisch in deinem Namen an Chorus Pro. Dazu müssen jedoch deine SIREN-Nummer, deine SIRET-Nummer und deine E-Rechnungsadresse in deinem Konto korrekt hinterlegt sein.

Falls dein Unternehmen Bestellnummern oder andere Angaben verwendet, die auf Rechnungen angegeben werden müssen, gib diese Informationen bitte unbedingt vor der Rechnungsstellung an Brevo weiter. 

➡️ Weitere Informationen findest du in unserem speziellen Artikel Überprüfen deiner Rechnungsdaten, um die Anforderungen der französischen E-Rechnungsreform zu erfüllen.

⏭️ Nächste Schritte

🤔 Sie haben eine Frage?

Wenden Sie sich bei Fragen an unser Support-Team: Erstellen Sie einfach ein Ticket über Ihr Konto. Wenn Sie noch kein Konto haben, können Sie uns hier kontaktieren.

Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt mit Brevo suchen, können wir Sie mit der richtigen zertifizierten Brevo-Partneragentur verbinden.

💬 War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 2 fanden dies hilfreich