Über E-Mail-Tracking-Pixel und die CNIL-Empfehlung in Brevo

Der folgende Hilfeartikel dient nur zu Bildungszwecken und darf nicht als Rechtsberatung ausgelegt werden. Brevo lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt dieses Hilfeartikels ab. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und können nicht auf die spezifische Situation einzelner Personen oder juristischer Einheiten angewendet werden. Sie sind nicht zwangsläufig vollständig, erschöpfend, genau oder aktuell. Wir empfehlen dringend, für jede Interpretation oder Anwendung der DSGVO Ihren Anwalt oder Rechtsberater zu konsultieren.

Am 14. April 2026 veröffentlichte die CNIL (die französische Datenschutzbehörde) eine verbindliche Empfehlung zu E-Mail-Tracking-Pixeln. E-Mail-Tracking-Pixel benötigen nun eine vorherige, ausdrückliche und separate Einwilligung Ihrer Empfänger, ähnlich wie Website-Cookies. Die Übergangsfrist für bestehende Datenbanken beträgt etwa drei Monate ab Veröffentlichung, also bis Mitte Juli 2026.

Was diese Empfehlung für Ihr E-Mail-Tracking bedeutet

Standardmäßig bettet Brevo ein Tracking-Pixel in Ihre E-Mails ein, um Öffnungen zu messen und pro Kontakt Engagement-Daten zu erfassen. Gemäß der CNIL-Empfehlung erfordert das Sammeln und Speichern dieser personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligung jedes Empfängers, die separat von der Einwilligung zum Erhalt Ihrer E-Mails eingeholt wird.

Dies gilt für alle E-Mails, die an Kontakte mit Sitz in Frankreich gesendet werden, unabhängig vom verwendeten Versandkanal (E-Mail-Kampagnen, Automatisierungen oder Transaktions-E-Mails über SMTP oder API).

❗️ Wichtig
Die unten beschriebenen Ausnahmen gelten basierend auf dem Zweck der E-Mail, nicht auf dem Versandkanal. Das Versenden einer Werbe-E-Mail über die SMTP-API oder eine transaktionale Vorlage macht sie nicht automatisch transaktional. Wenn der Inhalt kommerziell ist, erfordert individuelles Tracking eine Einwilligung.

Was ist von der Einwilligungspflicht ausgenommen?

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Tracking-Anwendungsfälle von einer Zustellbarkeits-Ausnahme gedeckt sind und welche eine ausdrückliche Einwilligung benötigen.

Anwendungsfall Status nach CNIL-Empfehlung
Kampagnenweises Öffnungsraten-Reporting (anonym) ✅ Ausgenommen, verwenden Sie anonymes Tracking
Unterdrückung von Kontakten basierend auf dem Datum der letzten Öffnung (kein Verlaufsprotokoll, nur Tagesgenauigkeit) ✅ Ausgenommen, nur das Datum der letzten Öffnung darf gespeichert werden, wird bei jeder neuen Öffnung überschrieben
Reduzierung der Versandhäufigkeit für inaktive Kontakte ✅ Ausgenommen, es gelten dieselben Bedingungen zur Datenminimierung
Transaktions-E-Mails (Bestellbestätigungen, Versandbenachrichtigungen, Passwortzurücksetzungen, Sicherheitswarnungen) ✅ Ausgenommen
A/B-Tests basierend auf aggregierten Öffnungsraten (nicht-individuell) ⚠️ Wahrscheinlich ausgenommen, wenn nicht namentlich, bitte mit Ihrem Rechtsberater bestätigen
Analyse der Öffnungsraten pro Domain zur Überwachung der Zustellbarkeit (nur große Listen) ⚠️ Kann unter die Zustellbarkeits-Ausnahme fallen, wenn die Daten effektiv anonymisiert sind und die Nutzung streng operativ erfolgt. Bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären.
Optimierung des Versandzeitpunkts auf individueller Kontakt-Ebene ❌ Erfordert ausdrückliche Einwilligung
Targeting von Nicht-Öffnern aus einer vorherigen Kampagne (kommerzieller Zweck) ❌ Erfordert ausdrückliche Einwilligung
Engagement-Bewertung zur Segmentierung oder Personalisierung ❌ Erfordert ausdrückliche Einwilligung
Win-back- und Reaktivierungskampagnen, die Nicht-Öffner ansprechen ❌ Erfordert ausdrückliche Einwilligung, kommerzieller Zweck hebt die Zustellbarkeits-Ausnahme auf
Verhaltensgesteuerte Werbe-E-Mails (abgebrochener Warenkorb, Preisreduzierung, Browsing-Abbruch) ❌ Erfordert ausdrückliche Einwilligung, ereignisgesteuert bedeutet nicht transaktional

Wie Sie die CNIL-Regelung einhalten

Brevo bietet zwei Möglichkeiten, die Empfehlung umzusetzen:

Öffnen Sie den Reiter, der der gewünschten Option entspricht, um zu sehen, wie sie funktioniert und wie Sie sie einrichten:

Lösung 1: Tracking-Einwilligung pro Kontakt Lösung 2: Tracking-Anonymisierung

Tracking-Einwilligung pro Kontakt ermöglicht es Ihnen, weiterhin individuelle Engagement-Daten wie Öffnungen zu sammeln, jedoch nur für Kontakte, die ausdrücklich ihre Erlaubnis gegeben haben.

✅ Ermöglicht Ihnen... ❌ Ermöglicht Ihnen nicht...
  • Öffnungen für einwilligende Kontakte zu verfolgen
  • Engagement-Daten zur Personalisierung und Segmentierung zu nutzen
  • Automatisierungen basierend auf Engagement-Verhalten auszulösen
  • Kontakten die Verwaltung ihrer Tracking-Präferenzen über Profilaktualisierungsformulare zu ermöglichen
  • Kontakte zu verfolgen, die die Einwilligung verweigert haben
  • Kontakte im Status „Unbekannt“ zu verfolgen, es sei denn, Sie entscheiden sich explizit während der Einrichtung dafür
  • Stillschweigen als Einwilligung zu interpretieren, Sie müssen die Einwilligung aktiv einholen

Sobald Sie die Tracking-Einwilligung pro Kontakt aktivieren, erstellt Brevo automatisch vier Standard-Kontaktattribute, um die Tracking-Einwilligung jedes Kontakts zu speichern:

Attribut Beschreibung
Pixel-Tracking-Einwilligung

Ob der Kontakt der Verfolgung zugestimmt hat: Ja, Nein oder leer. 

Nur Kontakte mit Ja werden hinsichtlich Öffnungen getrackt, so behalten Sie Engagement-Daten unter Beachtung der Einwilligung.

Datum der Pixel-Tracking-Einwilligung Das Datum, an dem der Kontakt die Pixel-Verfolgung akzeptiert oder abgelehnt hat.
Quelle der Pixel-Tracking-Einwilligung Die Quelle, über die der Kontakt seine Antwort gegeben hat, z. B. ein Anmeldeformular.
Datum der letzten E-Mail-Öffnung

Das Datum, an dem Ihr Kontakt zuletzt eine Ihrer E-Mails geöffnet hat. 

Die CNIL-Empfehlung erlaubt es Ihnen, dieses Attribut auch dann zu behalten, wenn ein Kontakt der Pixel-Verfolgung nicht zugestimmt hat.

Wählen Sie Tracking-Einwilligung pro Kontakt, wenn:

☑ Sie individuelle Engagement-Daten für Personalisierung oder Segmentierung benötigen
☑ Sie die Ressourcen haben, Einwilligungen aktiv einzuholen und zu verwalten

Schritt 1: Aktivieren Sie die Tracking-Einwilligung pro Kontakt

  1. Gehen Sie zu Einstellungen > Kampagnen > Standardeinstellungen > Tracking & Berichte.
  2. Wählen Sie im Abschnitt Tracking unter Tracking-Einwilligung pro Kontakt Ja, um die Einwilligungsverwaltung für alle Ihre E-Mail-Kanäle zu aktivieren.
    settings_tracking-pixels_en-us.png
  3. Konfigurieren Sie Ihr Standardverhalten, indem Sie Kontakte mit unbekannter Einwilligung tracken entweder auf:
    • Ja: für einen sanfteren Übergang, bei dem Kontakte weiterhin getrackt werden, während Sie schrittweise Einwilligungen einholen.
    • Nein: für einen strengeren Ansatz, bei dem Kontakte erst getrackt werden, wenn sie ausdrücklich zustimmen.
  4. Klicken Sie auf Speichern. Alle bestehenden Kontakte werden automatisch auf den Status „Unbekannt“ gesetzt.

Schritt 2: Fügen Sie Ihren Anmeldeformularen ein Tracking-Einwilligungs-Kontrollkästchen hinzu

Sobald Sie die Tracking-Pixel pro Kontakt aktiviert haben, fügen Sie Ihren Anmeldeformularen ein Einwilligungs-Kontrollkästchen hinzu, damit neue Abonnenten wählen können, ob sie der Verfolgung zustimmen, bevor sie Ihrer Liste beitreten.

  1. Erstellen oder bearbeiten Sie ein Anmeldeformular.
  2. Ziehen Sie im Tab Erstellen ein Kontrollkästchen-Feld per Drag & Drop in Ihr Formular.
  3. Wählen Sie im Dropdown Objekttyp die Option Kontakt.
  4. Wählen Sie im Dropdown Attributliste das Attribut _PIXEL_TRACKING_CONSENT.
    form_pixel-tracking_en-us.png
  5. Geben Sie neben dem Kontrollkästchen eine Einwilligungserklärung ein, um die Zustimmung Ihrer Abonnenten zur Pixel-Verfolgung einzuholen. Zum Beispiel: „Ich stimme der Verfolgung durch E-Mail-Tracking-Pixel für personalisierte Kommunikation zu“.
  6. Fügen Sie im linken Bereich einen Label-Namen und einen Hilfetext hinzu, damit Ihre Abonnenten klar verstehen, dass Sie Tracking-Pixel zur Personalisierung verwenden.
  7. Aktivieren Sie die Option Pflichtfeld, damit die Einwilligung vor Absenden des Formulars verpflichtend ist.
  8. Bearbeiten Sie Ihr Formular weiter und veröffentlichen Sie es dann.

Ihre neuen Abonnenten können nun ihre Einwilligung direkt bei der Anmeldung geben. Ihre Antwort wird im Kontaktprofil im Attribut _PIXEL_TRACKING_CONSENT gespeichert, sodass Sie Ihre Kontakte nach Tracking-Einwilligung filtern und segmentieren können.

Schritt 3: Senden Sie eine Re-Einwilligungskampagne an Ihre bestehenden französischen Kontakte

  1. Erstellen Sie auf der Seite CRM > Kontakte einen Segment mit französischen Kontakten, bei denen das Pixel-Tracking-Einwilligungsattribut leer ist: Filter hinzufügen > Kontaktattribute > Pixel-Tracking-Einwilligung > Nicht ausgefüllt.
    contacts_segment-pixel-tracking-unknown_en-us.gif
  2. Erstellen Sie auf der Seite Marketing > Kampagnen eine E-Mail-Kampagne.
  3. Fügen Sie beim Gestalten Ihrer E-Mail-Kampagne Folgendes ein:
    • Beruhigende Hinweise zum Datenschutz
      Erklären Sie, warum Sie sich melden, und beruhigen Sie die Kontakte bezüglich des Datenschutzes. Beispiel: „Wir schätzen Ihre Privatsphäre und möchten sicherstellen, dass unsere Kommunikation transparent und konform mit den neuen Datenschutzrichtlinien ist.“
    • Eine klare Erklärung zum Pixel-Tracking
      Erklären Sie kurz, was Pixel-Tracking ist und wie Sie es verwenden. Beispiel: „Wenn Sie eine E-Mail öffnen, nutzen wir ein kleines Tracking-Pixel, um Öffnungsraten zu messen und zu verstehen, welche Inhalte für Sie relevant sind. So können wir Ihnen passendere Informationen senden.“
  4. Fügen Sie eine klare, anklickbare Schaltfläche oder einen Link zum Widerruf der Tracking-Einwilligung ein. Die Option muss ebenso leicht auffindbar sein wie die Einwilligung. Je nach E-Mail-Editor ist das Vorgehen unterschiedlich. Öffnen Sie den Reiter, der Ihrem E-Mail-Editor entspricht:

    Drag & Drop Editor
    1. Ziehen Sie einen Button-Inhaltsblock in die E-Mail-Vorlage.
    2. Klicken Sie den Button an, um die Einstellungen im linken Bereich zu öffnen.
    3. Wählen Sie im Abschnitt Link-Einstellungen im Dropdown Link-Typ den Link zum Widerruf der Pixel-Tracking-Einwilligung.
      dde_button-revoke-pixel-tracking_en-us.png
    4. Ersetzen Sie den Call to action-Text durch einen klaren Text, der deutlich macht, dass Empfänger die Nutzung von Tracking-Pixeln ablehnen können, z. B. „Ich möchte nicht getrackt werden.“
    HTML- und Simple-Editoren

    Sie müssen manuell den Platzhalter für den Widerrufslink einfügen:

    • HTML-Editor
      Fügen Sie den Platzhalter {{ revoke_open_pixel_tracking }} in einem HTML-Link-Tag <a> ein:
      <a href="{{ revoke_open_pixel_tracking }}">Tracking-Pixel-Nutzung ablehnen</a>
      html_revoke-pixel-tracking_en-us.png
    • Simple-Editor
      Klicken Sie auf das Symbol Link einfügen, fügen Sie den Platzhalter {{ revoke_open_pixel_tracking }} im Feld URL ein und geben Sie den anzuzeigenden Text im Feld Linktitel ein.
      simple-editor_revoke-pixel-tracking_en-us.png
  5. Wählen Sie im Schritt Empfänger Ihrer E-Mail-Kampagnenerstellung das zuvor erstellte Segment aus.
  6. Senden Sie Ihre E-Mail-Kampagne. Das Pixel-Tracking-Einwilligungsattribut eines Kontakts wird automatisch auf Nein gesetzt, wenn dieser den Widerrufslink anklickt.
❗️ Wichtig
Kontakte, die nicht reagieren, bleiben im Status „Unbekannt“. Ob sie weiterhin getrackt werden, hängt von der Einstellung ab, die Sie in Schritt 1: Aktivieren Sie die Tracking-Einwilligung pro Kontakt gewählt haben.

Schritt 4: Fügen Sie einen einfachen Opt-out-Link in die Fußzeile Ihrer E-Mails ein

Geben Sie den Kontakten die Möglichkeit, ihre Tracking-Einwilligung jederzeit über einen Opt-out-Link in der Fußzeile Ihrer E-Mails zu ändern. So können Empfänger ihre Zustimmung zur Nutzung von Tracking-Pixeln problemlos widerrufen.

email_revoke-pixel-tracking-footer_en-us.png

Besondere Überlegungen für B2B-Kommunikation

Die CNIL-Empfehlung macht deutlich, dass die Einwilligungspflicht für Tracking-Pixel unabhängig vom Einwilligungsregime für den Versand der E-Mail ist.

Eine B2B-Akquise-E-Mail, die unter beruflichen Ausnahmen versendet wird, ist rechtlich ohne Einwilligung zulässig. Das Einfügen eines Tracking-Pixels in diese E-Mail erfordert jedoch weiterhin eine separate, ausdrückliche Tracking-Einwilligung des Empfängers.

Für B2B-Kaltakquise und Akquise-Sequenzen verwenden Sie anonymes Tracking oder holen Sie vor dem Einsatz individueller Pixel eine ausdrückliche Tracking-Einwilligung ein. Zustellbarkeits-Ausnahmen gelten im B2B unter denselben Bedingungen wie im B2C.

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Erweitern Sie die untenstehenden Akkordeons, um Antworten auf häufige Fragen zur CNIL-Empfehlung zu Tracking-Pixeln zu finden.

Benötigt ein Tracking-Pixel in einer E-Mail eine Einwilligung?

Ja. Ähnlich wie bei Cookies betrachtet die CNIL das Laden eines Tracking-Pixels als einen Vorgang auf dem Gerät des Empfängers. Daher ist eine vorherige Einwilligung erforderlich, es sei denn, die Nutzung fällt unter eine der definierten Ausnahmen, wie die Zustellbarkeitsmessung.

Ist die Messung der Öffnungsrate meines Newsletters ohne Einwilligung verboten?

Nein, sie ist nicht verboten, aber reguliert. Wenn Sie Öffnungen messen, um Kampagnen zu optimieren, Inhalte zu personalisieren oder die Versandfrequenz anzupassen, ist eine Einwilligung erforderlich. Eine Ausnahme besteht nur für die Zustellbarkeitsmessung, also die Identifikation inaktiver Kontakte zur Bereinigung Ihrer Liste, und nur für transaktionale E-Mails oder E-Mails mit Einwilligung, mit minimaler Datenspeicherung.

Muss ich von meiner bestehenden Kontaktliste eine neue Einwilligung einholen?

Die CNIL verlangt nicht rückwirkend eine Einwilligung für bereits bestehende Kontakte. Sie verlangt jedoch, bestehende Kontakte klar über die Nutzung von Pixeln zu informieren und ihnen eine einfache Möglichkeit zu geben, zukünftiges Tracking abzulehnen.

➡️ Weitere Informationen zur Information bestehender Kontakte finden Sie in unserem speziellen Abschnitt Schritt 3: Senden Sie eine Re-Einwilligungskampagne an Ihre bestehenden französischen Kontakte.

Zählt die Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters auch als Einwilligung zum Tracking?

Nein. Die CNIL zieht eine klare Trennung zwischen beiden. Die Einwilligung zum Erhalt einer E-Mail ist getrennt von der Einwilligung zum Pixel-basierten Tracking. Sofern die Nutzung des Pixels nicht unter eine Ausnahme fällt, ist eine separate und spezifische Einwilligung für das Tracking erforderlich.

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