Über E-Mail-Tracking-Pixel und die CNIL-Empfehlung in Brevo

Der folgende Hilfebereich dient nur zu Informationszwecken und darf nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Brevo lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt dieses Hilfebereichs ab. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und können nicht auf die spezifische Situation einer Einzelperson oder juristischen Person angewendet werden. Sie sind nicht unbedingt vollständig, erschöpfend, korrekt oder aktuell. Wir empfehlen dringend, dass Sie Ihren Datenschutzbeauftragten (DPO), Rechtsanwalt oder Juristen für jegliche Auslegung oder Anwendung der Gesetze im Zusammenhang mit Pixel-Tracking konsultieren.

Am 14. April 2026 veröffentlichte die CNIL (französische Datenschutzbehörde) eine verbindliche Empfehlung zu E-Mail-Tracking-Pixeln. Mit Ausnahme einiger ausgenommener Zwecke erfordern E-Mail-Tracking-Pixel eine vorherige, ausdrückliche und separate Einwilligung Ihrer Empfänger. Diese Empfehlung gilt nur für Marketinginhalte, die an in Frankreich ansässige Kontakte gesendet werden.

Lesen Sie die CNIL-Empfehlung

Was diese Empfehlung für Ihr E-Mail-Tracking bedeutet

Standardmäßig bettet Brevo ein Tracking-Pixel in Ihre E-Mails ein, um Öffnungen zu messen und engagementbezogene Daten pro Kontakt zu erfassen. Nach der CNIL-Empfehlung erfordert das Sammeln und Speichern dieser individuellen Daten eine ausdrückliche Einwilligung jedes Empfängers, die separat von der Einwilligung zum Empfang Ihrer E-Mails eingeholt wird.

Dies gilt für alle E-Mails, die an in Frankreich ansässige Kontakte gesendet werden, unabhängig vom verwendeten Versandkanal (E-Mail-Kampagnen, Automatisierungen oder Transaktions-E-Mails über SMTP oder API).

❗️ Wichtig
Diese Empfehlung gilt basierend auf dem Zweck der E-Mail, nicht auf dem Versandkanal. Das Versenden einer Werbe-E-Mail über die SMTP-API oder eine transaktionale Vorlage macht diese nicht zu einer transaktionalen E-Mail. Wenn der Inhalt kommerziell ist, erfordert das individuelle Tracking eine Einwilligung.

➡️ Um mehr darüber zu erfahren, was der Einwilligungspflicht unterliegt, lesen Sie die vollständige CNIL-Empfehlung.

Um Ihnen zu helfen, diese Empfehlung einzuhalten, ohne die Sichtbarkeit zu verlieren, wie Ihre Kontakte mit Ihren E-Mails interagieren, führt Brevo die Einwilligung zum Pixel-Tracking pro Kontakt ein. Diese Einstellung ermöglicht es Ihnen, Öffnungen kontaktbezogen zu verfolgen, basierend auf der individuellen Antwort jedes Kontakts, anstatt eine Alles-oder-Nichts-Regel für Ihre gesamte Liste anzuwenden. Sie behalten die Engagement-Daten, die Ihre Segmentierung und Personalisierung unterstützen, und geben jedem Kontakt echte Kontrolle über seine eigenen Tracking-Einstellungen.

Über die Einwilligung zum Pixel-Tracking pro Kontakt

Die Einwilligung zum Tracking pro Kontakt ermöglicht es Ihnen, weiterhin individuelle Engagement-Daten wie Öffnungen zu sammeln, jedoch nur für Kontakte, die ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben. Die Aktivierung gilt für jeden Kanal, von dem Sie senden: E-Mail-Kampagnen, Automatisierungen und transaktionale E-Mails, die über SMTP oder die API gesendet werden.

Einwilligung zum Tracking pro Kontakt:

✅ Ermöglicht Ihnen... ❌ Erlaubt Ihnen nicht...
  • Öffnungen für Kontakte zu verfolgen, die eingewilligt haben
  • Engagement-Daten zur Personalisierung und Segmentierung zu nutzen
  • Automatisierungen basierend auf Engagement-Verhalten auszulösen
  • Kontakten zu ermöglichen, ihre Tracking-Einstellungen über Profilaktualisierungsformulare zu verwalten
  • Kontakte zu verfolgen, die ihre Einwilligung abgelehnt haben
  • Kontakte im Status „Unbekannt“ zu verfolgen, es sei denn, Sie wählen dies ausdrücklich während der Einrichtung
  • Stillschweigen als Einwilligung zu interpretieren; Sie müssen Einwilligungen aktiv einholen

Sobald Sie die Einwilligung zum Tracking pro Kontakt aktivieren, erstellt Brevo automatisch Standard-Kontaktattribute, um die Tracking-Einwilligung jedes Kontakts zu verwalten:

Attribut Beschreibung
Pixel Tracking Consent

Ob der Kontakt dem Tracking zugestimmt hat: Ja, Nein oder leer.

Nur Kontakte mit Ja werden bezüglich Öffnungen getrackt, so behalten Sie Engagement-Daten und respektieren die Einwilligung.

Pixel Tracking Consent Date Das Datum, an dem der Kontakt das Pixel-Tracking akzeptiert oder abgelehnt hat.
Pixel Tracking Consent Source Die Quelle, über die der Kontakt seine Antwort gegeben hat, z. B. ein Anmeldeformular.
Last Email Open Date

Das Datum, an dem Ihr Kontakt zuletzt eine Ihrer E-Mails geöffnet hat.

Dieses Attribut ist kein Einwilligungsattribut. Wenn es unter einem ausgenommenen Zweck (z. B. Zustellbarkeitsmessung) gesammelt wird, erlaubt die CNIL-Empfehlung, es auch dann zu behalten, wenn ein Kontakt dem Pixel-Tracking nicht zugestimmt hat.

Schritt 1: Aktivieren Sie die Einwilligung zum Tracking pro Kontakt

  1. Klicken Sie auf das Konto-Dropdown und gehen Sie zu Einstellungen > Kontakte > Einwilligung zum Pixel-Tracking pro Kontakt.
    settings_access-pixel-tracking_en-us.png
  2. Wählen Sie Ja, um die Verwaltung der Einwilligung pro Kontakt für alle Kanäle zu aktivieren, von denen Sie E-Mails senden: E-Mail-Kampagnen, Automatisierungen und transaktionale E-Mails, die über SMTP oder die API gesendet werden.
    settings_activate-pixel-tracking_en-us.png
  3. Konfigurieren Sie Ihr Standardverhalten, indem Sie Kontakte mit unbekannter Einwilligung verfolgen auf eines der folgenden einstellen:

    • Ja, Kontakte werden weiterhin getrackt, während Sie schrittweise Einwilligungen sammeln.
    • Nein, Kontakte werden nicht getrackt, bis sie ausdrücklich zustimmen.
    • ❗️ Wichtig
      Wir empfehlen dringend, dieses Standardverhalten auf Nein zu setzen, da die CNIL empfiehlt, ab dem 14. Juli 2026 die Einwilligung Ihrer Kontakte vor dem Tracking von E-Mail-Öffnungen einzuholen.
  4. Klicken Sie auf Speichern. Alle bestehenden Kontakte werden automatisch auf den Status „Unbekannt“ gesetzt.

Führen Sie anschließend diese weiteren Schritte aus:

Schritt 2: Fügen Sie ein Einwilligungs-Kontrollkästchen für Pixel-Tracking zu Ihren Formularen hinzu

Fügen Sie ein Einwilligungs-Kontrollkästchen für Pixel-Tracking zu jedem Formular hinzu, in dem Sie Informationen von Ihren französischen Kontakten sammeln, einschließlich Ihrer Anmeldeformulare und Ihres Profilaktualisierungsformulars. So können Ihre Kontakte wählen, ob sie dem Tracking zustimmen, egal ob sie sich zum ersten Mal anmelden oder ihre Präferenzen aktualisieren.

Die Antwort Ihrer Kontakte wird im Attribut _PIXEL_TRACKING_CONSENT in ihrem Kontaktprofil gespeichert, sodass Sie Ihre Kontakte basierend auf ihrer Tracking-Einwilligung filtern und segmentieren können.

  1. Öffnen Sie das Formular, das Sie bearbeiten möchten, entweder Ihr Anmeldeformular oder Ihr Profilaktualisierungsformular.
  2. Ziehen Sie im Tab Erstellen ein Kontrollkästchen-Feld in Ihr Formular.
  3. Wählen Sie im Dropdown Objekttyp die Option Kontakt.
  4. Wählen Sie im Dropdown Attributliste das Attribut _PIXEL_TRACKING_CONSENT aus.
    form_pixel-tracking_en-us.png
  5. Geben Sie neben dem Kontrollkästchen eine Einwilligungserklärung ein, um die Zustimmung Ihrer Abonnenten zum Pixel-Tracking zu erfragen. Zum Beispiel: „Ich stimme zu, durch E-Mail-Tracking-Pixel für personalisierte Kommunikation getrackt zu werden“.
  6. Fügen Sie im linken Bereich einen Bezeichnungsnamen und einen Hilfetext hinzu, damit Ihre Abonnenten klar verstehen, dass Sie Tracking-Pixel für personalisierte Kommunikation verwenden.
  7. Bearbeiten Sie Ihr Formular weiter und veröffentlichen Sie es dann.

➡️ Um mehr über Formulare zu erfahren, lesen Sie unsere speziellen Artikel Erstellen oder Bearbeiten eines Anmeldeformulars oder Erstellen oder Bearbeiten eines Profilaktualisierungsformulars.

Schritt 3: Verwalten Sie Kontakte, die vor der Aktivierung der Tracking-Einwilligung hinzugefügt wurden

Wenn Sie französische Kontakte haben, die zwischen dem 14. April und dem 14. Juli 2026 abonniert haben, wurden sie möglicherweise getrackt, bevor Sie eine Möglichkeit hatten, deren Einwilligung zum Pixel-Tracking einzuholen. Verwenden Sie eine oder beide der folgenden Optionen, um diese Kontakte auf den neuesten Stand zu bringen.

Fügen Sie ein Einwilligungs-Kontrollkästchen für Pixel-Tracking zu Ihrem Profilaktualisierungsformular hinzu

Stellen Sie sicher, dass Sie ein Einwilligungs-Kontrollkästchen für Pixel-Tracking zu Ihrem Profilaktualisierungsformular hinzugefügt haben, damit diese Kontakte ihre Einwilligung jederzeit teilen oder ändern können.

➡️ Um mehr darüber zu erfahren, wie Sie ein Einwilligungs-Kontrollkästchen für Pixel-Tracking zu Ihren Profilaktualisierungsformularen hinzufügen, lesen Sie unseren speziellen Artikel Erstellen oder Bearbeiten eines Profilaktualisierungsformulars.

(Optional) Entfernen Sie manuell die Einwilligung Ihrer Kontakte, bis sie aktiv zustimmen

Sie können auch entscheiden, diese Kontakte so zu behandeln, als hätten sie keine Einwilligung gegeben, bis sie Ihnen über Ihr Profilaktualisierungsformular etwas anderes mitteilen:

  1. Erstellen Sie auf der Seite CRM > Kontakte ein Segment mit Kontakten, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Kontaktattribute > _PIXEL_TRACKING_CONSENT > Nicht ausgefüllt
    • Kontaktattribute > Erstellungsdatum > Fester Zeitraum > 14.04.2026 - 14.07.2026
    • (Optional) Das Kontaktattribut, mit dem Sie nur französische Kontakte filtern können
      contacts_segment-pixel-tracking-unknown_en-us.gif
  2. (Optional) Klicken Sie auf Als Segment speichern, wenn Sie diese Kontakte verfolgen möchten.
  3. Klicken Sie auf das Kontrollkästchen links neben der Spalte KONTAKT und dann auf Alle Kontakte auswählen.
  4. Klicken Sie auf Weitere Aktionen > Bearbeiten.
  5. Wählen Sie im Dropdown Folgendes Attribut aktualisieren das Attribut PIXEL TRACKING CONSENT aus.
  6. Wählen Sie im Dropdown PIXEL TRACKING CONSENT die Option Nein.
  7. Klicken Sie auf Aktualisieren, um zu bestätigen.

Diese Kontakte gelten als nicht getrackt, bis sie ihre Antwort über Ihr Profilaktualisierungsformular ändern.

Schritt 4: Fügen Sie einen einfachen Link zum Widerruf der Einwilligung in Ihre E-Mail-Footer ein

❗️ Wichtig
Seit dem 14. April 2026 sind sowohl der Abmeldelink als auch der Link zum Widerruf der Pixel-Tracking-Einwilligung im Footer Ihrer E-Mails an zukünftige französische Kontakte verpflichtend.

Geben Sie Kontakten durch einen Widerrufslink in Ihren E-Mail-Footern fortlaufende Kontrolle über ihre Tracking-Einwilligung. So können Empfänger ihre Einwilligung zum Tracking-Pixel jederzeit ohne Hürden ändern. Sobald sie auf diesen Link klicken, wird das Pixel-Tracking-Einwilligungsattribut Ihres Kontakts automatisch auf Nein gesetzt.

Je nach Ihrem E-Mail-Editor unterscheidet sich das Vorgehen. Öffnen Sie den Tab, der Ihrem E-Mail-Editor entspricht:

Drag & Drop Editor HTML- und Simple-Editoren
  1. Ziehen Sie einen Button-Inhaltsblock in die E-Mail-Vorlage.
  2. Klicken Sie auf den Button, um dessen Einstellungen im linken Bereich zu öffnen.
  3. Wählen Sie im Abschnitt Link-Einstellungen im Dropdown Linktyp den Link zum Widerruf der Pixel-Tracking-Einwilligung.
    dde_button-revoke-pixel-tracking_en-us.png
  4. Ersetzen Sie Call to action durch einen klaren Text, der deutlich macht, dass Ihre Empfänger die Nutzung von Tracking-Pixeln ablehnen können, z. B. „Ich möchte nicht getrackt werden.“
email_revoke-pixel-tracking-footer_en-us.png

Schritt 5: Prüfen Sie Ihre transaktionalen und Automatisierungsabläufe auf Sendungen mit gemischtem Zweck

Die Ausnahme hängt vom Zweck der E-Mail ab, nicht vom Versandkanal. Wenn einer Ihrer transaktionalen oder Automatisierungsabläufe kommerziell motivierte Inhalte sendet, erfordert das individuelle Tracking in diesen Sendungen eine Einwilligung. Verwenden Sie die folgende Checkliste, um Ihre Abläufe zu prüfen:

  • Automatisierungen, die transaktionale und werbliche Schritte mischen
    Eine Willkommensserie kann mit einer echten transaktionalen E-Mail beginnen (ausgenommen) und dann zu werblichen Inhalten übergehen (nicht ausgenommen). Die Ausnahme gilt nicht für die gesamte Automatisierung.
  • Transaktionale Vorlagen, die für werbliche Inhalte verwendet werden
    Wenn eine Vorlage mit Angeboten, Empfehlungen oder Upsell-Inhalten gefüllt wird, ist sie unabhängig vom Versandweg nicht ausgenommen.
  • SMTP-API-Integrationen, die sowohl transaktionale als auch werbliche E-Mails senden
    Wenn derselbe API-Schlüssel für beide Zwecke verwendet wird, stellen Sie sicher, dass Sie vor dem Versand werblicher E-Mails eine ausdrückliche Tracking-Einwilligung einholen. Sie können die Funktion für Einwilligung pro Kontakt verwenden, um das Tracking auf Kontakt-Ebene in Ihrer Integration zu verwalten.
  • Verhaltensgesteuerte Werbe-E-Mails
    Warenkorbabbruch, Preisalarm und Browsing-Abbruch-E-Mails sind kommerziell motiviert. Ihr Auslösemechanismus ändert nichts an ihrer kommerziellen Natur.

Schritt 6: Setzen Sie die Pixel-Tracking-Einwilligung für E-Mails, die über die API gesendet werden

Wenn Sie transaktionale E-Mails über die Brevo-API senden, müssen Sie nach Aktivierung der Einwilligung zum Tracking pro Kontakt in Ihren Einstellungen die Einwilligung jedes Empfängers setzen, indem Sie jedem Kontakt in den Arrays to, cc und bcc Ihrer API-Anfrage ein Feld contactPixelTrackingConsent hinzufügen.

🤖 Beispiel für eine API-Anfrage mit Einwilligung zum Pixel-Tracking pro Kontakt
cc/bcc/to: [{
        name:"abc",
        email:"abc@gmail.com",
        contactPixelTrackingConsent: true
    },
    {
        name:"bcd",
        email:"bcd@gmail.com",
        contactPixelTrackingConsent: false
    },
    {
        name:"cde",
        email:"cde@gmail.com", unknown
    }
    ]

Die folgende Tabelle listet die Werte auf, die Sie für dieses Feld verwenden können:

Wert

Bedeutung

true Der Kontakt hat dem Pixel-Tracking zugestimmt. Brevo verfolgt Öffnungen für diese E-Mail.
false Der Kontakt hat das Pixel-Tracking abgelehnt. Brevo verfolgt Öffnungen für diese E-Mail nicht.
unknown (oder nicht gesetzt) Brevo kennt die Präferenz dieses Kontakts nicht. Es wird das Standardverhalten angewendet, das Sie für unbekannte Kontakte in Schritt 1: Aktivieren Sie die Einwilligung zum Tracking pro Kontakt gewählt haben.

➡️ Um mehr über das Versenden transaktionaler E-Mails via API zu erfahren, lesen Sie unsere API-Referenzdokumentation Transaktionale E-Mail senden.

Besondere Überlegungen für B2B-Kommunikation

Die CNIL-Empfehlung macht deutlich, dass die Einwilligungspflicht für Tracking-Pixel unabhängig vom Einwilligungsregime für den Versand der E-Mail ist.

Eine B2B-Akquise-E-Mail, die unter beruflichen Ausnahmen versendet wird, darf rechtlich ohne Einwilligung versendet werden. Das Einfügen eines Tracking-Pixels in diese E-Mail erfordert jedoch weiterhin eine separate, ausdrückliche Tracking-Einwilligung des Empfängers.

Für B2B-Kaltakquise und Akquise-Sequenzen verwenden Sie die Einwilligung zum Tracking pro Kontakt, um vor dem Einsatz individueller Pixel eine ausdrückliche Tracking-Einwilligung einzuholen. Zustellbarkeitsausnahmen gelten im B2B unter den gleichen Bedingungen wie im B2C.

❗️ Wichtig
Die CNIL erlaubt es in einigen Fällen, die Einwilligung für Marketingkommunikation mit der Einwilligung zum Pixel-Tracking zu bündeln, unter strengen Bedingungen. Holen Sie Rat bei Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt ein, wenn Sie eine gebündelte Einwilligung anwenden möchten.

❓ FAQs

Erweitern Sie die untenstehenden Akkordeons, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zur CNIL-Empfehlung zu Tracking-Pixeln zu finden.

Erfordert ein Tracking-Pixel in einer E-Mail eine Einwilligung?

Ja. Die CNIL betrachtet das Laden eines Tracking-Pixels als eine Operation auf dem Gerät des Empfängers. Daher ist eine vorherige Einwilligung erforderlich, es sei denn, die Nutzung fällt unter eine der definierten Ausnahmen, wie z. B. Zustellbarkeitsmessung.

Ich kann den Link zum Widerruf der Einwilligung oder das Pixel-Tracking-Kontaktattribut nicht finden. Wo finde ich diese?

Wenn Sie den Link zum Widerruf der Einwilligung oder das Pixel-Tracking-Kontaktattribut in Ihrem Konto nicht finden, stellen Sie sicher, dass Sie die Option zur Einwilligung zum Pixel-Tracking pro Kontakt aktiviert haben.
➡️ Um mehr zu erfahren, lesen Sie unseren speziellen Abschnitt Schritt 1: Aktivieren Sie die Einwilligung zum Tracking pro Kontakt.

Ist das Messen der Öffnungsrate meines Newsletters ohne Einwilligung verboten?

Es ist nicht verboten, aber reguliert. Wenn Sie Öffnungen messen, um Kampagnen zu optimieren, Inhalte zu personalisieren oder die Versandfrequenz anzupassen, ist eine Einwilligung erforderlich. Eine Ausnahme besteht nur für die Zustellbarkeitsmessung, also die Identifikation inaktiver Kontakte zur Bereinigung Ihrer Liste, und nur für transaktionale E-Mails oder E-Mails mit Einwilligung, mit minimaler Datenspeicherung.

Muss ich von meiner bestehenden Kontaktliste eine neue Einwilligung einholen?

Die CNIL verlangt nicht, dass Sie rückwirkend Einwilligungen von Kontakten einholen, die Sie bereits vor dieser Empfehlung hatten. Sie müssen diese jedoch klar über die Verwendung von Tracking-Pixeln informieren und ihnen eine einfache Möglichkeit geben, zukünftiges Tracking abzulehnen, zum Beispiel über den Widerrufslink in Ihrem E-Mail-Footer.

➡️ Wenn einige dieser Kontakte zwischen dem 14. April und dem 14. Juli 2026 abonniert haben, lesen Sie Schritt 3: Verwalten Sie Kontakte, die vor der Aktivierung der Tracking-Einwilligung hinzugefügt wurden für weitere Schritte.

Zählt die Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters auch als Einwilligung zum Tracking?

Nein. Die CNIL zieht eine klare Trennung zwischen beiden. Die Einwilligung zum Erhalt einer E-Mail ist getrennt von der Einwilligung zum Pixel-basierten Tracking. Sofern der Zweck des Pixels nicht unter eine Ausnahme fällt, ist eine separate und spezifische Einwilligung für das Tracking erforderlich.

Sind transaktionale E-Mails von der CNIL-Empfehlung abgedeckt?

Ja, aber transaktionale E-Mails (Bestellbestätigungen, Versandbenachrichtigungen, Passwortzurücksetzungen, Sicherheitswarnungen) profitieren von der Zustellbarkeitsausnahme, die nur globales, aggregiertes Tracking abdeckt. Das Verknüpfen von Öffnungen mit einem spezifischen Kontakt für Personalisierung oder Engagement-Bewertung ist nicht abgedeckt und erfordert die gleiche ausdrückliche Einwilligung wie jede andere E-Mail.

➡️ Für per API gesendete E-Mails siehe Schritt 6: Setzen Sie die Pixel-Tracking-Einwilligung für E-Mails, die über die API gesendet werden.

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